Die Frage nach der Finanzierung von Alltagshelfern stellt sich für viele Familien, sobald ein Angehöriger auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Ob es um Hilfe beim Einkaufen, bei der Hausarbeit oder um einfache Betreuungsleistungen geht – Angehörige zwischen 40 und 60 Jahren möchten verlässlich wissen: Welche Kosten kommen auf uns zu? Was übernimmt die Pflegekasse? Und wie können wir die finanzielle Belastung möglichst gering halten? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen und Ihren Liebsten zustehen, wie sich der Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen konkret nutzen lassen, welche Beträge für die einzelnen Pflegegrade zur Verfügung stehen und wie Sie die Mittel optimal für Alltagshilfen einsetzen können – mit praxisnahen Beispielrechnungen, die Klarheit schaffen. So erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um finanziell gut vorbereitet die bestmögliche Versorgung für Ihre Familie zu organisieren.
Inhaltsverzeichnis
- Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) – wer ihn bekommt und wofür er genutzt werden kann
- Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2 bis 5 – Beträge im Überblick
- Übersichtstabelle: Alle Finanzierungsbeträge auf einen Blick (PG 1–5)
- Zwei Praxisbeispiele: So nutzen Familien die Leistungen konkret
- Wichtige Hinweise zur Beantragung und Abrechnung
Finanzierung von Alltagshelfern durch die Pflegekasse
Die finanzielle Unterstützung für Alltagshilfen ist im System der Pflegeversicherung fest verankert. Für Ihre Angehörigen kommen dabei je nach Pflegegrad zwei zentrale Leistungen in Frage: der Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen.
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse, die allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad – also von 1 bis 5 – zusteht. Er beträgt ab dem Jahr 2025 131 Euro monatlich. Dieses Geld ist zweckgebunden für Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag fördern.
Konkret können Sie den Betrag beispielsweise für folgende Alltagshilfen einsetzen:
- Unterstützung beim Einkaufen
- Hilfe im Haushalt (z.B. Kochen, Reinigen der Wohnung)
- Begleitung zu Arztbesuchen oder bei Freizeitaktivitäten
- Betreuungsangebote, um pflegende Angehörige kurzfristig zu entlasten
Wichtig: Der Betrag wird in der Regel nicht bar ausgezahlt. Sie zahlen die Alltagshilfe zunächst selbst und reichen die Belege bei der Pflegekasse zur Erstattung ein. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum Juni des Folgejahres übertragen werden. Die Hilfe kann dabei auch von ehrenamtlichen Helfern aus der Nachbarschaft oder dem Freundeskreis erbracht werden. Allerdings dürfen nahe Angehörige (bis zum zweiten Grad, also z.B. eigene Kinder) ihre Hilfe in der Regel nicht über diesen Betrag abrechnen.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 bis 5
Für professionelle Unterstützung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst gibt es die Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI). Diese sind deutlich höher, stehen aber erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Beträge und wie sie für Alltagshilfen genutzt werden können:
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag (für alle) |
Pflegesachleistung (für Pflegedienste) |
Einsatzmöglichkeit für Alltagshilfen |
|---|---|---|---|
| 1 | 131 € | Kein Anspruch | Nur über den Entlastungsbetrag, aber auch für körperbezogene Pflege (wie Duschen) |
| 2 | 131 € | bis zu 796 € | Beide Töpfe können für Hilfe im Haushalt und Betreuung genutzt werden |
| 3 | 131 € | bis zu 1.497 € | Beide Töpfe können für Hilfe im Haushalt und Betreuung genutzt werden |
| 4 | 131 € | bis zu 1.859 € | Beide Töpfe können für Hilfe im Haushalt und Betreuung genutzt werden |
| 5 | 131 € | bis zu 2.299 € | Beide Töpfe können für Hilfe im Haushalt und Betreuung genutzt werden |
Beispielrechnungen für die Praxis
Damit Sie sich die finanzielle Unterstützung besser vorstellen können, hier zwei fiktive Beispiele:
Beispiel 1: Familie Schmidt (Pflegegrad 2)
Frau Schmidt (75) lebt bei ihrer Tochter und hat Pflegegrad 2. Die Familie braucht Unterstützung, da die Tochter berufstätig ist.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.
- Pflegesachleistung: Bis zu 796 € monatlich für einen Pflegedienst.
Mögliche Finanzierung:
Die Familie entscheidet sich, den Pflegedienst für die Grundpflege (z.B. Hilfe beim Waschen) einzusetzen und nutzt dafür die Pflegesachleistung (z.B. 400 € im Monat). Von dem Entlastungsbetrag (131 €) bezahlen sie eine Nachbarin, die zweimal die Woche mit Frau Schmidt einkaufen geht. Die Pflegekasse erstattet beide Posten. Die Familie hat so eine maßgeschneiderte Lösung, ohne alle Kosten selbst tragen zu müssen.
Beispiel 2: Herr Müller (Pflegegrad 1)
Herr Müller (82) lebt allein und hat Pflegegrad 1. Er ist noch mobil, fällt aber das Einkaufen und die Hausarbeit schwer.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.
- Pflegesachleistung: Kein Anspruch.
Mögliche Finanzierung:
Herr Müller kann den vollen Entlastungsbetrag von 131 € nutzen, um einen Dienst zu bezahlen, der einmal pro Woche seine Wohnung reinigt und für ihn einkauft. Da er Pflegegrad 1 hat, kann er diesen Betrag sogar für einen professionellen Pflegedienst einsetzen, der ihm beim Duschen hilft. Seine eigene finanzielle Belastung für diese Alltagshilfen reduziert sich damit auf Null.
Haben Sie noch Fragen zu den Pflegegraden oder der Beantragung? Wir beraten Sie gerne persönlich!

Wichtige Hinweise zur Beantragung und Abrechnung
Damit Sie die finanziellen Leistungen der Pflegekasse für Alltagshelfer auch tatsächlich problemlos erhalten, sollten Sie einige formale und praktische Punkte beachten. Hier die wichtigsten Tipps für eine reibungslose Abwicklung:
Der Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein automatischer Anspruch besteht nicht! Stellen Sie den Antrag am besten zeitnah nach der Feststellung des Pflegegrades. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Sie bei der Antragstellung zu beraten.
Wie bereits erwähnt, wird der Entlastungsbetrag nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen die Kosten für Alltagshilfen selbst vorstrecken und die Rechnungen/Quittungen bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Tipp: Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie alle Belege chronologisch sammeln – das erleichtert die jährliche Abrechnung erheblich.
Nicht verbrauchte Mittel aus dem Entlastungsbetrag können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Das bedeutet: Wenn Sie in einem Monat weniger Alltagshilfen in Anspruch genommen haben, verfällt der Restbetrag nicht sofort – Sie können ihn später im Jahr oder sogar im ersten Halbjahr des nächsten Jahres noch nutzen. Ein wichtiger Puffer für unvorhergesehene Situationen!
Grundsätzlich können Sie den Entlastungsbetrag für jede Person einsetzen, die Ihren Angehörigen im Alltag unterstützt – ob professioneller Pflegedienst, ehrenamtlicher Helfer oder sogar ein netter Nachbar. Achtung: Nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern – bis zum 2. Grad) dürfen ihre Hilfe in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen. Hier gelten Ausnahmen nur in besonderen Härtefällen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wenn Sie unsicher sind.
Wenn Sie die Pflegesachleistungen für Alltagshilfen nutzen, beachten Sie, dass diese nicht mit der Verhinderungspflege verrechnet werden dürfen. Die Pflegesachleistungen sind für die regelmäßige Unterstützung gedacht. Für Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen gibt es separate Verhinderungspflege-Leistungen (bis zu 1.612 € jährlich). Eine kluge Kombination beider Töpfe kann Ihre finanzielle Flexibilität erheblich steigern.
Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie den Restbetrag mit dem Pflegegeld kombinieren – sofern Sie die Pflege überwiegend selbst organisieren. Das ist besonders für Familien interessant, die sowohl professionelle Dienste als auch eigene Unterstützung einbinden möchten. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Pflegekasse individuell beraten – die Kombinationsleistung wird oft unterschätzt!
Die häufigsten Fragen im Überblick
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Was sind die Vorteile der 24 Stunden Pflege zum Altenheim?
Die 24-Stunden-Pflege hat sich als attraktive Option zur stationären Heimunterbringung etabliert. Sie bietet mehrere Vorteile: Der Pflegebedürftige kann in seiner vertrauten Umgebung bleiben, was oft zu mehr Wohlbefinden führt. Finanziell betrachtet ist diese Form der Betreuung häufig kostengünstiger als ein Pflegeheim. Zusätzlich können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.
Ein weiterer Vorteil der 24-Stunden-Pflege ist die schnelle Verfügbarkeit. Während Pflegeheimplätze oft lange Wartezeiten haben – manchmal sogar mehrere Jahre – kann eine häusliche Betreuungskraft in der Regel innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss ihre Arbeit aufnehmen. Dies ermöglicht eine flexible und zeitnahe Lösung für akute Pflegesituationen.
Die Betreuung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, wenn dies gewünscht ist. Hierzu genügt es, dem Anbieter das gewünschte Startdatum mitzuteilen. Diese Flexibilität erlaubt es Familien, die Pflege optimal an ihre individuellen Umstände und Bedürfnisse anzupassen.
Wann ist ein Pflegeheim die bessere Lösung?
Bei schweren oder fortgeschrittenen Erkrankungen, die eine ständige medizinische Überwachung erfordern, bietet ein Pflegeheim oft bessere Voraussetzungen. Hier steht rund um die Uhr qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung, und medizinische Geräte sind unmittelbar zugänglich.
Wenn die häusliche Umgebung nicht adäquat an die Pflegebedürfnisse angepasst werden kann, etwa aufgrund baulicher Gegebenheiten, ist ein Pflegeheim möglicherweise die bessere Wahl. Hier sind die Räumlichkeiten bereits barrierefrei und pflegegerecht gestaltet.
Letztlich kann ein Pflegeheim auch dann sinnvoll sein, wenn der soziale Kontakt im häuslichen Umfeld stark eingeschränkt ist. Heime bieten oft Gemeinschaftsaktivitäten und Möglichkeiten zur Interaktion mit anderen Bewohnern, was zur Lebensqualität beitragen kann.
Die Entscheidung für ein Pflegeheim sollte immer individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände getroffen werden, wobei das Wohl und die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen im Mittelpunkt stehen sollten.
Bietet sich die 24 Std Pflege in jedem Fall an?
Besonders vorteilhaft ist diese Pflegeform, wenn Familienangehörige nicht in der Nähe wohnen oder zeitlich eingeschränkt sind. Da die Pflegekraft im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt, ist sie rund um die Uhr verfügbar – sei es für nächtliche Toilettengänge oder in Notfallsituationen.
Für Menschen mit Demenz bietet die 24-Stunden-Pflege erhebliche Vorteile. Sie ermöglicht es den Betroffenen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, was besonders bei dieser Erkrankung von großer Bedeutung ist. Die Pflegekraft wird hier zu einer wichtigen Bezugsperson im Alltag und kann eine konstante, vertrauensvolle Betreuung gewährleisten.
Nicht so geeignet ist die 24 Std Pflege, wenn der Pflegebedürftige hochkomplexe medizinische Versorgung benötigt, die nur von spezialisiertem Fachpersonal geleistet werden kann. Auch bei schweren psychischen Erkrankungen oder aggressivem Verhalten kann dieses Pflegemodell überfordert sein.
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