Wenn die Bewältigung des Alltags ohne permanente, intensivste Unterstützung rund um die Uhr und auch in der Nacht unmöglich ist, sind die Kriterien für den Pflegegrad 5 erfüllt. Dies ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Sie stellt Familien vor logistische und emotionale Extremherausforderungen. Um die häusliche Pflege überhaupt noch zu ermöglichen, schütten die Pflegekassen ab dieser Stufe die maximalen Budgets aus. Erfahren Sie hier, wie hoch das Pflegegeld ausfällt, wann Härtefälle greifen und wie Sie professionelle Dienste optimal koordinieren.
Inhaltsverzeichnis: Schnell zu Ihren Antworten
- 1. Pflegegrad 5 im Überblick
- 2. Definition: Was bedeutet Pflegegrad 5?
- 3. Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 & Härtefallregelung
- 4. Pflegegrad 5: Leistungen im Überblick (mit Tabelle)
- 5. Interaktiver Pflegegrad-Rechner: Ansprüche prüfen
- 6. Fallbeispiel aus der Praxis
- 7. Häufige Fragen zu Pflegegrad 5 (FAQ)
1. Pflegegrad 5 im Überblick
Der Pflegegrad 5 steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen“. Betroffene Personen haben die Kontrolle über ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nahezu vollständig verloren. Typische Szenarien für Pflegegrad 5 sind Wachkoma-Patienten, Menschen im Endstadium schwerster neurologischer Erkrankungen (z. B. ALS oder Chorea Huntington), fortgeschrittene Demenzerkrankungen mit extremer Verhaltensauffälligkeit oder Schwerstkranke, die auf lebenserhaltende Geräte (wie Beatmungsgeräte) angewiesen sind (außerklinische Intensivpflege).
2. Definition: Was bedeutet Pflegegrad 5?
Die Einstufung basiert auch hier auf dem Punktesystem des Medizinischen Dienstes (MD). Aufgrund der massiven Einschränkungen wird in diesem Bereich fast jeder Aspekt des täglichen Lebens mit maximalen Punkten bewertet.
Für den Pflegegrad 5 muss im Gutachten eine Gesamtpunktzahl zwischen 90 und 100 Punkten ermittelt werden.
Wichtig für die Praxis: Es gibt eine rechtliche Sonderregelung. Selbst wenn die rechnerische Punktzahl knapp unter 90 liegt, kann der Pflegegrad 5 als sogenannter „Besonderer Bedarf“ (Härtefall) vergeben werden. Dies ist der Fall, wenn die Pflegeperson spezifische, hochkomplexe Pflegemaßnahmen erfordert, die einen extremen zeitlichen und fachlichen Aufwand bedeuten (z. B. mehrmalige nächtliche Absaugungen der Atemwege).
3. Voraussetzungen für den Pflegegrad 5
Die Hürde von 90 Punkten wird im Begutachtungsprozess nur bei absolutem, dauerhaftem Hilfebedarf überschritten:
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Vollständige Immobilität: Der Betroffene ist komplett bettlägerig, kann keine Mikrobewegungen mehr selbstständig ausführen und muss zur Vermeidung von Dekubitus (Wundliegen) in kurzen Abständen gelagert werden.
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Komplette Unselbstständigkeit: Nahrung und Flüssigkeit können meist nur noch püriert, über Sonden (PEG-Sonde) oder intravenös verabreicht werden. Die Ausscheidung kann nicht mehr kontrolliert werden (vollständige Inkontinenz).
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Kompensation vitaler Risiken: Es besteht eine ständige Überwachungsnotwendigkeit, um lebensbedrohliche Situationen (z. B. Erstickungsgefahr, Krampfanfälle) sofort zu erkennen.
4. Pflegegrad 5: Leistungen im Überblick
Da eine Pflege in dieser Stufe ohne professionelle Infrastruktur zu Hause kaum realisierbar ist, gewähren die Kassen die gesetzlichen Höchstsätze:
| Leistung / Zuschuss | Betrag / Budget | Verwendungszweck & Besonderheiten |
| Pflegegeld | 947 € / Monat | Höchstsatz zur freien Verfügung, wenn die Rundum-Pflege privat (z. B. durch Angehörige & 24h-Kräfte) organisiert wird. |
| Pflegesachleistungen | 2.200 € / Monat | Maximales Budget für den ambulanten Pflegedienst, um die mehrmals tägliche Grundpflege abzudecken. |
| Entlastungsbetrag | 125 € / Monat | Steht zusätzlich zu. Kann für spezialisierte Betreuungsgruppen oder Entlastungsservices genutzt werden. |
| Verhinderungspflege | 1.612 € / Jahr | Budget für Ersatzpflegepersonen bei Verhinderung der Hauptpflegekraft. |
| Kurzzeitpflege | 1.774 € / Jahr | Für zeitlich befristete, vollstationäre Kriseninterventions- oder Übergangspflege. |
| Tages-/Nachtpflege | 2.200 € / Monat | Separates Budget für teilstationäre Pflege. Wird komplett ohne Anrechnung auf das Pflegegeld gewährt! |
| Pflegehilfsmittel | 40 € / Monat | Monatspauschale für Verbrauchsmaterialien (Schutzkleidung, Bettschutz, Desinfektion). |
| Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.000 € | Zuschuss für aufwendige Umbauten (z. B. Einbau eines Deckenlifters oder barrierefreien Pflegebades). |
| Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) | 332 € |
| Pflegesachleistungen (für ambulante Pflegedienste) | 761 € |
| Entlastungsbetrag (z.B. für Alltagshilfe & Reinigung) | 125 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Masken, Einlagen etc.) | 40 € |
| Hausnotruf-System (Zuschuss) | 25,50 € |
| Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung pro Jahr) | 1.612 € |
| Kurzzeitpflege (Heimaufenthalt auf Zeit pro Jahr) | 1.774 € |
| Wohnumfeldverbesserung (Zuschuss für Badumbau/Lift) | bis zu 4.000 € |
5. Fallbeispiel aus der Praxis: Professionelles Pflegenetzwerk bei Pflegegrad 5
Betrachten wir das Beispiel von Karl-Heinz (72 Jahre):
Karl-Heinz leidet unter einer fortgeschrittenen Form der Nervenerkrankung ALS. Er ist vollständig gelähmt, sitzt im Spezialrollstuhl und muss künstlich ernährt sowie zeitweise beatmet werden. Seine Ehefrau Helga (68) möchte ihn unbedingt zu Hause pflegen, stößt aber physisch an ihre Grenzen.
Die Lösung im Alltag (96 Punkte vom MD bestätigt): Helga nutzt die maximale Kombinationspflege. Ein spezialisierter ambulanter Intensivpflegedienst übernimmt die medizinische Behandlungspflege und die Überwachung der Beatmung. Für die Grundpflege am Morgen und Abend werden Pflegesachleistungen im Wert von 1.800 Euro verbraucht. Da rund 82 % des Sachleistungsbudgets (2.200 Euro) aufgebraucht sind, zahlt die Pflegekasse Helga noch ein anteiliges Pflegegeld von ca. 170 Euro aus.
Zusätzliche Entlastung: Zur Bewältigung des Haushalts engagiert Helga eine polnische 24h-Betreuungskraft. Die Kosten hierfür trägt sie primär privat, nutzt dafür jedoch das verbleibende Pflegegeld sowie die jährlichen Budgets der Verhinderungspflege, um die finanzielle Last spürbar zu senken.
Die häufigsten Fragen im Überblick
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Reicht das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 für eine 24h-Pflegekraft aus?
Nein, das Pflegegeld deckt die Kosten nicht komplett, bildet aber ein starkes Fundament. Eine osteuropäische 24h-Pflegekraft kostet je nach Deutschkenntnissen zwischen 2.700 und 3.800 Euro im Monat. Das maximale Pflegegeld von 947 Euro fängt somit etwa ein Drittel bis ein Viertel der Gesamtkosten auf. Durch die zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen wird die Rundum-Betreuung zu Hause für viele Familien finanziell erst machbar.
Was versteht man unter einem „Pflegegrad 5 als Härtefall“?
Der Begriff „Härtefall“ stammt noch aus dem alten System vor 2017. Heute spricht man von Personen mit „besonderen Bedarfskonstellationen“. Wenn ein Patient rechnerisch die 90-Punkte-Marke knapp verfehlt, aber ein medizinisch außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt (z. B. weil der Betroffene an einer schweren Psychose leidet und ununterbrochen visuell überwacht werden muss), kann der MD den Pflegegrad 5 direkt vergeben.
Kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro angespart werden?
Ja. Wenn Sie die monatlichen 125 Euro bei Pflegegrad 5 nicht vollständig für Betreuungs- oder Entlastungsdienste ausgeben, verfällt das Geld nicht sofort. Das Budget wird automatisch in die folgenden Monate übertragen. Wichtig: Angespartes Geld aus dem Vorjahr muss in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, andernfalls verfällt es endgültig.
Wie hoch ist der Zuschuss der Kasse bei einer vollstationären Pflege im Heim?
Sollte die Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5 nicht mehr möglich sein und ein Umzug in ein Pflegeheim anstehen, zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Zuschuss von 2.005 Euro pro Monat direkt an das Heim. Den verbleibenden Betrag (den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, EEE) müssen die Bewohner als Eigenanteil selbst tragen.
Was passiert mit den Leistungen, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss?
Wird der Pflegebedürftige stationär im Krankenhaus behandelt, ruhen die Pflegesachleistungen des ambulanten Dienstes. Das Pflegegeld (947 Euro) wird jedoch für bis zu vier Wochen (28 Tage) in voller Höhe weitergezahlt. Erst ab dem 29. Tag des Krankenhausaufenthalts wird die Zahlung für die Dauer des restlichen Aufenthaltes vorübergehend eingestellt.
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